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Nachfolgeplanung

Nachfolgeplanung in Mainz & Wiesbaden:

Ihr Lebenswerk in sicheren Händen

Die Übertragung von Vermögen oder eines ganzen Unternehmens ist eine der wichtigsten und persönlichsten Entscheidungen im Leben. Es geht darum, das, was Sie über Jahre oder Jahrzehnte aufgebaut haben, für die nächste Generation zu sichern, den Familienfrieden zu wahren und Ihr Lebenswerk zu schützen. Eine unvorbereitete Nachfolge kann dagegen zu hohen Steuerlasten, ungewollten Erbstreitigkeiten und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung von Vermögenswerten führen.

Eine rechtzeitige und gut durchdachte Nachfolgeplanung ist kein Zeichen des Abschieds, sondern ein Akt unternehmerischer und familiärer Verantwortung. Wir begleiten Sie auf diesem Weg mit der nötigen Expertise, Weitsicht und Diskretion.

Unsere Beratungsschwerpunkte in der Nachfolgeplanung

Ob es um die Übergabe Ihres Unternehmens oder die Übertragung von Privatvermögen geht – wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.

  • Steuerliche Optimierung von Testamenten: Wir arbeiten eng mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt zusammen. Während der Jurist den rechtlichen Rahmen Ihres Testaments oder Erbvertrags gestaltet, stellen wir sicher, dass Ihre letztwilligen Verfügungen auch aus steuerlicher Sicht optimal sind, um die Erbschaftsteuer für Ihre Erben zu minimieren.
  • Unternehmensnachfolge: Die Übergabe eines Betriebs ist ein hochkomplexer Prozess. Wir beraten Sie bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts, der Bewertung Ihres Unternehmens und der steuerlich optimalen Struktur der Übergabe – sei es innerhalb der Familie oder an einen externen Nachfolger. Unser Ziel ist es, die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen bestmöglich zu nutzen und die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.
  • Immobilienübertragung: Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Immobilienvermögen steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen können. Ein zentrales Instrument ist hierbei die „vorweggenommene Erbfolge“ durch Schenkungen zu Lebzeiten, mit der sich die hohen persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre aufs Neue nutzen lassen.
  • Gestaltung von Vermögensübertragungen: Durch kluge Gestaltungen wie die Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts können Sie Vermögen übertragen und sich gleichzeitig die Erträge oder die Nutzung der Immobilie zu Lebzeiten sichern. Dies senkt zudem die steuerliche Bemessungsgrundlage für den Beschenkten.
FAQ – Häufige Fragen zur Nachfolgeplanung
Wann sollte man eine Nachfolge planen?

So früh wie möglich. Eine gute Faustregel ist, spätestens mit 50 bis 55 Jahren erste grundlegende Überlegungen anzustellen. Insbesondere bei der Unternehmensnachfolge oder bei größeren Vermögen ist ein Planungshorizont von fünf bis zehn Jahren ideal, um alle steuerlichen und strategischen Möglichkeiten (z.B. die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen) optimal auszunutzen.

Was ist bei der Unternehmensnachfolge besonders zu beachten?

Die zentralen Punkte sind: die frühzeitige Suche und Einarbeitung eines geeigneten Nachfolgers, eine realistische Unternehmensbewertung, die Sicherstellung der Finanzierung (falls der Nachfolger den Betrieb kauft) und vor allem die steuerliche Strukturierung der Übergabe, um die weitreichenden, aber an Bedingungen geknüpften Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen zu können.

Wie wird eine Immobilie steuerlich optimal übertragen?

Statt sie zu vererben, ist die schrittweise Schenkung zu Lebzeiten oft der beste Weg. Alle zehn Jahre können die persönlichen Freibeträge (z.B. 400.000 € für jedes Kind von jedem Elternteil) neu genutzt werden. Durch die Einräumung eines Nießbrauchs (der Schenker behält die Mieteinnahmen) oder eines Wohnrechts wird der Wert der Schenkung weiter gemindert, was zusätzlich Steuern spart.

Wie lassen sich Erbschaft- und Schenkungsteuern reduzieren?

Die wichtigsten Hebel sind die volle Ausnutzung der persönlichen Freibeträge, idealerweise durch wiederholte Schenkungen im 10-Jahres-Rhythmus, die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen (z.B. eine lebenslange Rente) und die Nutzung der speziellen Steuerprivilegien für Betriebs- und vermietetes Immobilienvermögen.

Was ist die Güterstandsschaukel und welche Vorteile bringt diese?

Die Güterstandsschaukel ist ein Gestaltungsinstrument für Ehepaare. Durch einen gezielten Wechsel des Güterstands (von Zugewinngemeinschaft in Gütertrennung und zurück) wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs steuerfrei ausgeglichen. Dadurch kann Vermögen zwischen den Partnern verschoben werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Das ermöglicht eine optimale Verteilung des Vermögens auf beide Elternteile und später die Ausnutzung der doppelten Freibeträge der Kinder (je 400.000 € von jedem Elternteil).

Was ist die Immobilienschaukel und welche Vorteile bringt diese?

Die Immobilienschaukel ist eine steueroptimale Gestaltung beim Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb der Familie. Nach zehn Jahren Haltedauer kann eine privat vermietete Immobilie steuerfrei verkauft werden – z.B. zwischen Ehepartnern oder an die Kinder. Der Käufer erhält neue, höhere Anschaffungskosten und kann so künftig deutlich höhere Abschreibungen (AfA) geltend machen. Dies senkt die laufenden Steuern erheblich. Der Kaufpreis kann über ein privates Darlehen finanziert werden, dessen Tilgung aus den Mieteinnahmen erfolgt. Nach erneuten zehn Jahren kann der Vorgang wiederholt werden – daher die Bezeichnung „Schaukel“.

Gestalten Sie Ihre Zukunft aktiv

Die Gestaltung Ihrer Nachfolge ist eine der bedeutendsten Aufgaben, vor denen Sie stehen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam, mit der nötigen Ruhe und Sorgfalt gehen, um Ihr Vermögen zu schützen und Ihre Wünsche umzusetzen. Vereinbaren Sie ein erstes, vertrauliches Gespräch.