Jahresabschluss in Mainz & Wiesbaden:
Mehr als nur eine Pflicht
Der Jahresabschluss markiert den formalen Abschluss eines Geschäftsjahres. Er ist der finanzielle Leistungsnachweis Ihres Unternehmens und eine gesetzliche Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, Banken und anderen externen Parteien. Doch wir sehen den Jahresabschluss als weit mehr als das: Er ist eine Chance. Eine Chance, das vergangene Jahr zu reflektieren, Erfolge zu messen und eine fundierte, datengestützte Grundlage für Ihre zukünftigen strategischen Entscheidungen zu schaffen.
Wir erstellen nicht nur die Zahlenwerke, sondern übersetzen sie für Sie in verständliche Erkenntnisse, damit Sie Ihr Unternehmen sicher steuern können.
Unsere Leistungen rund um den Jahresabschluss
Ob eine umfassende Bilanz nach Handelsrecht oder eine kompakte Einnahmenüberschussrechnung – wir erstellen den für Ihre Unternehmensform passenden Abschluss, rechtssicher und aussagekräftig.
- Plausibilitätsbeurteilungen: Wir erstellen nicht nur, wir prüfen auch. Jeder Abschluss wird von uns auf Plausibilität und Stimmigkeit geprüft, um Fehler zu vermeiden und die Qualität sicherzustellen.
- Erstellung von Jahresabschlüssen: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) und bilanzierungspflichtige Einzelunternehmen/Personengesellschaften erstellen wir den vollständigen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ggf. Anhang.
- Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR): Für Freiberufler, Selbstständige und nicht bilanzierungspflichtige Gewerbetreibende erstellen wir die EÜR als vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
- Erstellung der zugehörigen Steuererklärungen: Der Jahresabschluss ist die Basis für die Unternehmenssteuern. Wir erstellen auf dieser Grundlage direkt die Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen.
- Elektronische Offenlegung: Für Kapitalgesellschaften übernehmen wir die fristgerechte Einreichung und Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger.


Ihr Vorteil: Die verständliche Ergebnisbesprechung
Ein Jahresabschluss voller Zahlen ist nur die halbe Miete. Der wahre Wert entsteht, wenn diese Zahlen verstanden und genutzt werden. Deshalb ist die persönliche und verständliche Besprechung der Ergebnisse ein fester Bestandteil unserer Leistung.
Wir nehmen uns Zeit, Ihnen die wesentlichen Kennzahlen zu erläutern, die Entwicklung Ihres Unternehmens aufzuzeigen und Ihre Fragen zu beantworten. Gemeinsam analysieren wir, was gut gelaufen ist und wo es Verbesserungspotenziale gibt. So wird der Jahresabschluss von einem reinen Dokument der Vergangenheit zu einem aktiven Kompass für Ihre Zukunft.
FAQ – Häufige Fragen zum Jahresabschluss
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Zur doppelten Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz & GuV) sind grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG) verpflichtet. Einzelkaufleute und Personengesellschaften (oHG, KG) sind ebenfalls bilanzierungspflichtig, es sei denn, sie unterschreiten bestimmte Größenkriterien. Freiberufler und die meisten kleineren Gewerbetreibenden können ihren Gewinn mittels einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln.
Wann ist die Frist für den Jahresabschluss?
Die gesetzlichen Fristen hängen von der Unternehmensgröße und -form ab. Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss je nach Größe innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufstellen. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen beim Finanzamt verlängert sich jedoch erheblich, wenn diese von einem Steuerberater erstellt werden. Wir überwachen alle für Sie relevanten Fristen.
Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Kosten sind abhängig von Faktoren wie der Bilanzsumme und dem Jahresumsatz bzw. den Betriebseinnahmen. Vor der Erstellung erhalten Sie von uns eine transparente Einschätzung des zu erwartenden Honorars.
Warum ist ein Jahresabschluss wichtig?
Der Jahresabschluss hat drei zentrale Funktionen: 1. Er ist die gesetzlich vorgeschriebene Rechenschaftslegung über Ihre Geschäftstätigkeit. 2. Er dient als Grundlage für die Ermittlung Ihrer Steuerlast. 3. Er ist eine essenzielle Informationsquelle für Sie als Unternehmer zur Selbstkontrolle sowie für externe Partner wie Banken zur Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit.
Machen Sie Ihren Jahresabschluss von einer Pflicht zu einer Chance
Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre Zahlen werfen und wertvolle Erkenntnisse für Ihre unternehmerische Zukunft gewinnen. Kontaktieren Sie uns, um die Erstellung Ihres nächsten Jahresabschlusses zu besprechen.

