Steuererklärungen für Unternehmen in Mainz & Wiesbaden:
Sicher, optimiert, fristgerecht
Die Erstellung der jährlichen Steuererklärungen ist eine zentrale unternehmerische Pflicht. Sie fasst die Ergebnisse Ihres Geschäftsjahres zusammen und bildet die Grundlage für die Festsetzung Ihrer Steuerlast. Doch das deutsche Steuerrecht ist komplex und die Anforderungen sind je nach Rechtsform sehr unterschiedlich. Fehler oder versäumte Fristen können teuer werden und zu unnötigen Belastungen führen.
Wir sorgen dafür, dass Ihre betrieblichen Steuererklärungen nicht nur korrekt und pünktlich eingereicht werden, sondern auch alle legalen Möglichkeiten zur Reduzierung Ihrer Steuerlast ausgeschöpft werden. So können Sie sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Unser Service: Alle betrieblichen Steuererklärungen aus einer Hand
Je nach Rechtsform und Geschäftstätigkeit ist ein ganzes Bündel an Erklärungen erforderlich. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.
- Körperschaftsteuererklärung: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) ermitteln wir das zu versteuernde Einkommen auf Basis des Jahresabschlusses und erstellen die dazugehörige Steuererklärung.
- Gewerbesteuererklärung: Für fast alle gewerblichen Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) erstellen wir die Gewerbesteuererklärung, die als Grundlage für die Festsetzung durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde dient.
- Umsatzsteuerjahreserklärung: Hier fassen wir alle im Laufe des Jahres abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen zusammen, verrechnen sie und ermitteln die endgültige Umsatzsteuerschuld oder -erstattung für das Jahr.
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung: Für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) ist diese Erklärung essenziell. Wir ermitteln die Gewinne der Gesellschaft und deren Verteilung auf die einzelnen Gesellschafter, welche diese dann in ihrer persönlichen Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung versteuern.


Unser Prozess: Mehr als nur Formulare ausfüllen
Die Erstellung Ihrer Steuererklärungen ist für uns ein sorgfältiger Prozess, der weit über das reine Übertragen von Zahlen hinausgeht.
- Prüfung der Steuerbescheide: Unsere Arbeit endet nicht mit der Abgabe. Jeder Steuerbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten, wird von uns auf Korrektheit geprüft. Bei Abweichungen legen wir in Absprache mit Ihnen Einspruch ein und vertreten Ihre Interessen.
- Fundament schaffen: Die Basis für alle betrieblichen Steuererklärungen ist ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss bzw. eine Einnahmenüberschussrechnung.
- Optimierungspotenziale prüfen: Vor der Fertigstellung prüfen wir alle Sachverhalte auf steuerliche Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten. Unser Ziel ist es, Ihre Steuerbelastung im legalen Rahmen so gering wie möglich zu halten.
- Fristenmanagement & Kommunikation: Wir überwachen alle gesetzlichen Abgabefristen für Sie und übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt.
FAQ – Häufige Fragen zu betrieblichen Steuererklärungen
Welche Steuererklärungen müssen Unternehmen abgeben?
Das hängt unter anderem von der Rechtsform ab:
Eine GmbH oder auch andere Kapitalgesellschaften müssen in der Regel eine Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgeben.
Eine gewerbliche Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG oder KG) muss regelmäßig eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, eine Gewerbesteuer- und eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
Ein gewerblicher Einzelunternehmer muss in der Regel eine Einkommen, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgeben.
Wann sind die Fristen für die Abgabe?
Wenn Sie Ihre Steuererklärungen selbst erstellen, ist die allgemeine Frist der 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie die Erklärungen von einem Steuerberater erstellen lassen, verlängert sich diese Frist automatisch auf den letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres. Das verschafft Ihnen erheblich mehr Zeit und Liquiditätsvorteile.
Welche Unterlagen werden für die Erstellung benötigt?
Die wichtigste Unterlage ist der von Ihnen freigegebene Jahresabschluss oder die Einnahmenüberschussrechnung. Alle weiteren für die Erklärungen relevanten Informationen (z.B. zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben) werden im Zuge der Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung bereits von uns erfasst und aufbereitet.
Welche Vorteile haben Sie mit einem Steuerberater bei den Erklärungen?
Die Vorteile sind vielfältig: Sie profitieren von der Fristverlängerung, der Sicherheit einer korrekten und gesetzeskonformen Erklärung, der Ausschöpfung von Steuersparpotenzialen und der enormen Zeitersparnis. Zudem haben Sie einen Experten an Ihrer Seite, der die Bescheide prüft und Sie gegenüber dem Finanzamt vertritt.
Gewinnen Sie Sicherheit und Zeit
Die betrieblichen Steuererklärungen sind eine komplexe und wiederkehrende Aufgabe. Übergeben Sie diese Verantwortung an uns und gewinnen Sie die Sicherheit, dass alles korrekt und zu Ihrem Vorteil geregelt ist.

